Reparaturkostenermittlung


Ihr Fahrzeug weist einen Unfallschaden auf und Sie wollen die genauen Reparaturkosten wissen?

 

In diesem Fall stehe ich Ihnen als unabhängiger Sachverständiger zur Reparaturkostenermittlung unter 0676 / 47 34 491 kurzfristig zur Verfügung!

 

Ich verrechne Gebühren nach der aktuellen Fassung des GEBAG 1975, welche sich nach der Schadenshöhe richten.

Eine genaue Auflistung dieser Kosten finden Sie auf der Preisliste.

 

Zusätzlich werden Spesen, Fahrtkosten, Kosten für das Reinschreiben eines eventuellen Gutachtens und anteilige Softwarelizenzgebühren verrechnet.

 

Hierbei kann ermittelt werden, ob es sich z.B. um einen Totalschaden handelt und wie hoch die merkantile Wertminderung ist.

 

Sollten Sie keine Reparaturwerkstätte bevorzugen, basiert die Reparaturkostenermittlung auf den durchschnittlichen Stundensätzen der Region laut WKO.

 

Selbstverständlich ist diese Reparaturkostenermittlung Revisorentauglich und kann für eventuelle Streitfälle verwendet werden.