Nova-, Zollgutachten für Fahrzeug-Importe, Exporte oder Übersiedlungsgüter

Der ausländische Fahrzeugmarkt lockt oft mit, auf dem ersten Blick, tollen Angeboten und Schnäppchen.

 

Bei einem Import eines Fahrzeuges nach Österreich sind allerdings einige Hürden zu bewältigen, wie zum Beispiel die Begleichung der Normverbrauchsabgabe (kurz NoVA) beim zuständigen Finanzamt.

 

Da Kaufverträge teilweise nicht mehr akzeptiert werden fordert das Finanzamt meist ein Gutachten zum Fahrzeugwert bei Einfuhr nach Österreich. Teilweise werden zwar auch z.B. Eurotax-Kurzbewertungen akzeptiert, allerdings handelt es sich bei diesen Fahrzeugwerten um bereits besteuerte Werte, welche als Berechnungsbasis für z.B. NoVA schlichtweg falsch sind.

 

Bei einem NoVA-Gutachten berechnen wir den "gemeinen Wert" des Fahrzeuges. Also Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges auf Basis einer Bewertung in Zustandsklasse 2 laut aktuellen Ö-Normen, abzüglich der in Österreich üblichen Mehrwertsteuer von 20% und abzüglich des zutreffenden prozentuellen NoVA-Satzes des Fahrzeuges.

Sollte das Fahrzeug nicht der Zustandsklasse 2 entsprechen, wird dies natürlich mit Auf- und Abwertungen berücksichtigt.

Dieser gemeine Wert dient zur Vorlage ans zuständige Finanzamt und ist die Basis der Berechnung für eventuelle Steuern, wie zum Beispiel die NoVA.

 

Bei Umtypisierungen von N1 (LKW) auf M1 (PKW) oder Wohnmobil, sieht die Sache ähnlich aus.

Auch hier ist die Begleichung der NoVA teilweise notwendig, da dem Fahrzeug sonst eine Finanzsperre droht und es in Österreich nur nach Begleichung der Steuerschuld wieder zulassungsfähig ist.

 

Aber auch wenn ein Fahrzeug ins Ausland exportiert wird, kann man sich in manchen Fällen die NoVA vom Finanzamt zurückholen.

Auch hier bieten wir eine spezielle Gutachtenform an, welche den Behördenweg um einiges erleichtert.