Wussten Sie schon…


...wie Standgeräuschmessungen (Nahfeldmessungen) richtig durchgeführt werden?

Da es immer wieder vorkommt, dass die Exekutive Schwerpunktaktionen durchführt oder eine Geräuschmessung im Zuge einer Fahrzeugtypisierung durchgeführt werden muss, ist hier eine kurze Erklärung, wie Standgeräuschmessungen (Nahfeldmessungen) richtiger Weise durchgeführt werden müssen.

 Als Grundlage dient hier die EG-Richtlinie 70/157 EWG.

Folgendes ist bei Standgeräuschmessungen zu beachten:

Was bedeutet eigentlich dB(A)?

 

Unser Gehör empfindet Töne unterschiedlicher Frequenz als verschieden laut. In einem Schalldruck-Messgerät werden die Schallsignale so gefiltert, dass die Eigenschaften des menschlichen Gehörs nachgeahmt werden. Man spricht dann von einer sogenannten A-Bewertung des Schallpegels, kurz dB(A).

 

Welches Messgerät muss verwendet werden?

Grundsätzlich kann ein handelsübliches Schallpegelmessgerät mit aktuell gültiger Eichung verwendet werden.

Symbolbild

Woher weiß ich, wie laut mein Fahrzeug sein darf?

Im österreichischen Zulassungsschein sind unter „Punkt U1“ das Standgeräusch und unter „Punkt U2“ die Nenndrehzahl angegeben.

Beispiel aus dem österreichischen Zulassungsschein

Ansonsten sollten Standgeräusch und Nenndrehzahl in den Fahrzeugpapieren zu finden sein.

Sofern keine Angaben in den Fahrzeugpapieren zu finden sind, gelten die Grenzwerte laut EG-Richtlinie 70/157 EWG.

 

Wie laut sind eigentlich z.B. 85 dB(A)?

In dieser Tabelle kann man ungefähre Schallpegel-Richtwerte ablesen.

Wie erfolgt die Messung bei Fahrzeugen mit Klappenauspuff?

Hier ist auf die Fahrzeugeigenschaften bzw. Fahrzeugpapiere zu verweisen.

Einige  Fahrzeuge mit Klappenauspuffanlage sind lediglich geschwindigkeits- bzw. drehzahlabhängig und können manuell nicht bedient bzw. geöffnet werden.

Bei Fahrzeugen mit manueller Bedienung ab Werk muss in den Fahrzeugpapieren nach eventuellen Vermerken bzw. Bemerkungen Ausschau gehalten werden.

Zum Beispiel sind bei einigen Porsche-Modellen Vermerke in den Fahrzeugpapieren, dass die manuelle Auspuffklappensteuerung nur Außerorts benutzt werden darf. Andere Fahrzeuge wiederum haben keine Vermerke. Somit dürfte man theoretisch die Klappe immer öffnen.

Bitte bedenken Sie aber das laut Gesetzt (in Österreich §102 Abs.4 KFG) „nicht mehr Lärm verursacht werden darf, als bei sachgemäßen Betrieb des Fahrzeuges vermeidbar wäre“.

Dies bedeutet, dass man zwar legal mit offener Auspuffklappe unterwegs ist, aber wenn es vermeidbar wäre trotzdem eine Strafe bekommen kann.

 

Welche Vorbereitungen haben vor Messbeginn zu erfolgen?

Die Messung muss auf einer freien und glatten Fläche durchgeführt werden. Es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein. Als Richtwert wird da oft mindestens 3m rund ums Fahrzeug angenommen. Dieser Wert ist allerdings nicht gesetzlich festgelegt. Aus Erfahrung empfiehl sich ein Wert von mindestens 20m rund um das Fahrzeug um realistische Messergebnisse erzielen zu können.

Vor Messbeginn muss der Prüfer die Umgebungsgeräusche messen und protokolieren. Liegt dieser Wert anschließend weniger als 10 dB(A) unter dem Messergebnis ist die Messung ungültig.

Das Messgerät muss in Höhe der Auspuffmündung, allerdings mindestens 20cm über den Boden im Abstand von 50cm und im Winkel von 45 Grad +/-10 Grad zur Ausströmöffnung aufgestellt werden (siehe Bild).

Richtige Positionierung des Messgerätes

Wie wird die eigentliche Prüfung selbst durchgeführt?

Nach korrekter Positionierung des Schallpegelmessgerätes am geeigneten Ort, kann nun die Standgeräuschmessung durchgeführt werden.

Das Fahrzeug wird bis auf Nenndrehzahl gebracht und dort konstant gehalten. Anschließend wird plötzlich Gas weggenommen.

Bei Fahrzeugen ohne Drehzahlmesser muss der Prüfer ein geeichtes Drehzahlmessgerät anbringen um die Prüfung durchführen zu können.

Es müssen mindesten 3 Messungen ausgeführt werden.

Das Messergebnis ist dann der arithmetische Mittelwert von mindestens 3 Einzelmessungen, welche nicht mehr als 2 dB(A) voneinander abweichen.

Meist wird eine Messtoleranz (gemessener Wert zum angegebenen Wert laut Fahrzeugpapiere) von 2 dB(A) gewährt, wobei ich schon von Fällen gehört habe, wo 5 dB(A) akzeptiert werden.

Dies ist allerdings lediglich eine Messtoleranz, welche je nach Eichung des Gerätes variieren kann.

Man sollte peinlichst auf die korrekte Durchführung der Messung achten und bei Abweichungen sofort Protest einlegen und die Messung anzweifeln bzw. die Prüfer auf die eventuell entstehenden Kosten (Stilllegung des Fahrzeuges, Abschleppung, Taxi, Gutachtenkosten usw.) aufmerksam machen!