Für Gerichte / Notare / Rechtsanwälte und Staatsanwälte stehe ich für die üblichen Sachverständigentätigkeiten, wie zum Beispiel Fahrzeugbewertungen, Ursachenanalyse und
Reparaturkostenermittlung, als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger in de Bereichen 17.11 und 17.15 zur Verfügung.
Natürlich wird nach GEBAG in aktuell gültiger Fassung verrechnet.
Die Gebühr für Mühewaltung schlägt hierbei mit 98 Euro (exkl.MwSt) zu buche.
Näheres erfahren Sie im Bereich KFZ-Sachverständiger.